am 27. Januar 2022 veröffentlicht von Wiebke Wehr
Keine 2-G-Regelung für Kinder und Jugendliche: LSB und sj begrüßen Entscheidung der Landesregierung
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sollen vorerst weiterhin von der 2-G-Regelung der Niedersächsischen Corona-Verordnung zum Zugang zu Einrichtungen ausgenommen bleiben. Dies bestätigte Daniela Behrens, die Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, dem LandesSportBund Niedersachsen (LSB) in einem persönlichen Schreiben am 25. Januar 2022. „Wir begrüßen diese Zusage und freuen uns über die Entscheidung der Landesregierung, dass auch in der geplanten Corona-Verordnung ab dem 03. Februar 2022 der Sportbetrieb für Kinder und Jugendliche unter den aktuellen Voraussetzungen möglich bleibt“, erklärten LSB-Vorstandsvorsitzender Reinhard Rawe und der Vorsitzende der Sportjugend Niedersachsen, Reiner Sonntag.
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