am 17. November 2020 veröffentlicht von Wiebke Wehr
Das Förderprogramm soll sehr kurzfristig dazu dienen, gerade in der Lockdown-Phase diejenigen in der Sportorganisation zu unterstützen, die den jungen Menschen dennoch im Rahmen der Möglichkeiten Angebote im Sinne der Jugendarbeit machen wollen – ob online oder soweit möglich in Präsenz. So werden sowohl Hygienemaßnahmen gefördert als auch Honorare oder digitales Equipment. Am Montag geht der LSB gemeinsam mit dem Innenministerium mit einer Presseerklärung dazu an die Öffentlichkeit.
Die Informationen, die Regelungen und das Antragsformular sind bereits jetzt schon hier zu finden:
https://www.sportjugend-nds.de/jugendarbeit/projektfoerderung
Förderantrag: 01 Antrag Jugendarbeit Coronazeiten
Schutz vor sexualisierter Gewalt